Umstempelgenehmigung

 

Da einige Firmen, bezüglich der Umstempelgenehmigung,  an mich heran getreten sind, versuche ich es hier mit meinen Worten zu erklären. Als CNC-Zerspanungsbetrieb haben wir es, fast täglich, mit Anlieferung von neuen Rohmaterialien aus verschiedenen Werkstoffen, verschidenen Abmessungen und unterschiedlichen Formen zu tun, wobei die meisten in einer Länge von 6m geliefert werden.

Alle Werkstoffe haben eine Kennzeichnung auf der Stirnseite, an der man den Werkstoff erkennen kann. Die meisten sind nur farblich gekennzeichnet. Manche sind mit einer Nummer gekenzeichnet die mit Schlagzahlen eingebracht wurde und besitzen ein Zertifikat, z.B. nach 3.1 DIN EN 10204. In diesem ist aufgeführt um welchen Werkstoff es sich handelt, das Schmelzverfahren, wer der Hersteller ist, wie viele Proben gezogen wurden und je nach Legierung weitere Angaben.

Zum Herstellen von Werkstücken muss man die Materialstange oft in die gewünschte Länge sägen. In diesem Fall ist nach jedem Sägeschnitt der Werkstoff nicht mehr definiert, weshalb es wichtig ist, bereits vor dem Sägen, ihn so zu kennzeichen dass es nach dem Sägen eindeutig erkennbar ist zu welchem Zertifikat er gehört. Damit es jederzeit nachvollziehbar ist welches Zertifikat das abgetrennte Teil besitzt werden die Umstempelungen bzw. Neukennzeichnungen in einem Formular festgehalten.

Dieser Vorgang kann sich mehrfach wiederholen z.B bei komplizierten Werkstücken, welche zuerst gedreht, gebohrt und dann geschliffen werden. Für diese Aufgabe sind in unserem Betrieb unten aufgeführte Personen berechtigt und zuständig.